Zuzahlungen zu Verordnungen
Zuzahlung für gesetzlich Versicherte
Sofern keine Befreiung vorliegt, ist unsere Praxis im Auftrag Ihrer Krankenkasse verpflichtet, einen Eigenanteil für jede Verordnung von Ihnen zu berechnen.
Der Betrag wird ab der zweiten Behandlung für die gesamte Verordnung fällig (ausgenommen Blankoverordnungen). Der Betrag errechnet sich wie folgt: 10% der gesamten Behandlungskosten zzgl. 10€ Verordnungsgebühr.
Diese Kosten orientieren sich an der geltenden GKV-Vergütung. Über Ihren voraussichtlichen Zuzahlungsbetrag informieren wir Sie zu Behandlungsbeginn.
Sollten Preissteigerung seitens der GKV erfolgen, führt diese automatisch zur Anpassung Ihrer Zuzahlung und Nachberechnung von Teilbeträgen. Selbstverständlich informieren wir Sie darüber vorab.
Bei vorzeitiger Beendigung der Therapie erfolgt eine entsprechende Rückerstattung.
Zuzahlung einer Blankoverordnung
Der Gesamtpreis einer Blankoverordnung ist aufgrund der variablen Behandlungsgestaltung nicht vollständig bei Therapiebeginn absehbar, wodurch die Höhe der Zuzahlung nicht exakt bestimmt werden kann. Anhand des voraussichtlichen Therapieplans errechnet sich der ungefähre Zuzahlungsbetrag. Bei Änderung des Therapieplans kann dieser variieren. In Absprache können Zwischenrechnungen für die Zuzahlung gestellt werden. Die genaue Zuzahlung kann erst am Ende der Verordnung berechnet werden.
Eventuell zu viel gezahlte Beträge erhalten Sie selbstverständlich rückvergütet.
Sollten Sie Fragen haben, sind wir gern für Sie da und erklären Ihnen die Modalitäten ausführlich.